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Gemeinschaftseigentum

Eigentum, welches allen Wohnungseigentümern gehört, nennt man Gemeinschaftseigentum. Darunter fallen zum Beispiel das Grundstück sowie Teile eines Gebäudes und darin befindliche Anlagen, bei denen es sich nicht um sogenanntes Sondereigentum eines Wohnungseigentümers handelt.

Gemeinschaftsordnung

Die Gemeinschaftsordnung enthält Bestimmungen, welche das Miteinander sämtlicher Wohnungseigentümer einer Immobilie regeln. Sie ist fester Bestandteil der sogenannten Teilungserklärung.

Gewährleistung

Die Frist für Gewährleistungsansprüche bei Baumängeln, wie sie in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) geregelt ist, weicht erheblich von den Regelungen des BGB ab. Während in den VOB die Rede von zwei Jahren ist, spricht das BGB von fünf Jahren. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass idealerweise die BGB-Regelung im Kaufvertrag beurkundet wird.

Grundbuch

Das Grundbuch spielt für jeden Käufer oder Erbauer eines Hauses oder eines Grundstückes eine wichtige Rolle. Hierbei handelt es sich um ein Register, welches beim Amtsgericht geführt wird. Darin sind sämtliche Rechts- und Besitzverhältnisse einer Immobilie notariell beurkundet. Nur wenn der Eigentümer einer Immobilie im Grundbuch eingetragen wurde, darf er sich auch offiziell Eigentümer nennen.

Grundbuchlasten

Das Grundbuch besteht aus verschiedenen sogenannten Abteilungen. In Abteilung 2 befinden sich unter anderem die Grundbuchlasten. Unter einer Grundbuchlast versteht man Lasten jedweder Art, welche das entsprechende Grundstück betreffen. Die Grundbuchlasten sind in sieben verschiedene Abschnitte unterteilt, wie zum Beispiel das Dauerwohn- und Nutzungsrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht oder Reallast. Vor dem Erwerb einer Immobilie sollten Sie auf ein lastenfreies Grundbuch achten, da der Wert der Immobilie sonst zu Ihren Lasten gemindert werden kann.

Grunderwerbsteuer

Sobald ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung erworben wird, ist dafür vom Käufer eine Grunderwerbsteuer zu zahlen. Zwar ist diese an das jeweilige Bundesland zu zahlen, allerdings kann der Betrag an die jeweilige Kommune weitergeleitet werden, in welcher sich das Grundstück befindet. Die Grunderwerbsteuer ist eine sogenannte Verkehrssteuer, die an einen Vorgang des Rechtsverkehrs gebunden ist. Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist je nach Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 4,5 und 6,5 Prozent.

Grundpfandrechte

Generell gibt es zwei Arten eines Grundpfandrechts: 1. Grundschuld 2. Hypothek Während die Hypothek für die Rückzahlung eines bestimmten Darlehens gedacht und mit dessen Rückzahlung verbraucht ist, kann die Grundschuld hingegen immer wieder als Sicherheit für einen neuen Kredit im Grundbuch eingetragen werden. Wird der mittels Grundschuld beantragte Kredit nicht pflichtgerecht bedient, droht dem Immobilienbesitzer jedoch die Zwangsversteigerung.

Grundschuld

Die Grundschuld ist eine von zwei möglichen Grundpfandrechten. Sie kann als Sicherheit für einen beantragten Kredit dienen und ist völlig unabhängig von der Höhe der zugrunde liegenden Forderung.

Grundschuldeintragungen

Als Käufer einer Immobilie sollte immer erst geprüft werden, ob eine Grundschuld besteht. Eine brieflose Grundschuld kann in der Regel jederzeit übernommen werden. Im Idealfall ist der Grundschuldeintrag sogar zu Gunsten des eigenen Kreditgebers, wodurch Käufer und Verkäufer Gebühren für eine Eintragung beziehungsweise eine Löschung durch einen Notar einsparen können.
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