Zwischen Bauherr und Bauträger wird für gewöhnlich eine Vereinbarung getroffen, dass der Kaufpreis nicht sofort in einem Betrag gezahlt wird, sondern in mehreren Teilbeträgen. Gezahlt werden diese Teilbeträge je nach Erreichen zuvor bestimmter und vertraglich vereinbarter Fertigstellungsstufen. Eine solche Vereinbarung hat sowohl für den Bauherren als auch für den Bauträger gewisse Vorteile. Der erste Teilbetrag wird fällig, sobald das Grundstück erworben wurde.
Grund für eine solche Regelung ist, dass Bauträger und Bauherr in der Regel über mehrere Monate, nicht selten sogar mehr als ein Jahr, miteinander zu tun haben und der Vertrag meist unterzeichnet wird, noch bevor mit den Bauarbeiten begonnen wurde.