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Sachwert

Der Sachwert einer Immobilie ergibt sich aus dem Bodenwert und dem Zeitwert. Dem gegenüber steht der Ertragswert.

Schätzgebühren

Einige Banken erheben sogenannte "Schätzgebühren", um den Wert einer Immobilie zu schätzen und auf Basis dessen ein Beleihungsgutachten zu erstellen. Ist dies der Fall, dann sollten Sie sich dieses Gutachten aushändigen lassen. Wird Ihnen dieses jedoch nicht ausgehändigt, dann sollten Sie die Gebühren auch nicht bezahlen. Die Höhe dieser Gebühr liegt für gewöhnlich zwischen 0,1 und 0,5 Prozent des Schätzwertes beziehungsweise des Darlehensbetrages. Es gibt aber auch Kreditgeber, welche hierfür eine feste Pauschale berechnen.

Sondereigentum

Von Sondereigentum spricht man nach deutschem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bei einem dem vollständigen Eigentum an einer Wohnung (Eigentumswohnung) gleichgestellten Recht. Das Sondereigentum kann sich aber auch auf Räumlichkeiten beziehen, welche nicht dem Wohnzweck dienen, wie zum Beispiel eine Werkstatt, ein Lagerraum oder eine Arztpraxis.

Sondernutzungsrecht

Als Sondernutzungsrecht bezeichnet man das Recht eines Wohnungseigentümers einer Eigentümergemeinschaft zur Nutzung von zum Beispiel einer Gartenfläche, ohne, dass weiteren Wohnungseigentümern dieser Gemeinschaft dasselbe Recht zusteht.

Sondertilgungen

Die Zahlung eines Betrages, der über die vertraglich vereinbarten Raten zur Tilgung eines Kredits hinausgeht, nennt man Sondertilgung. Sondertilgungen sind nicht immer kostenlos möglich und auch nicht immer unbegrenzt.
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