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Schätzgebühren

Einige Banken erheben sogenannte "Schätzgebühren", um den Wert einer Immobilie zu schätzen und auf Basis dessen ein Beleihungsgutachten zu erstellen. Ist dies der Fall, dann sollten Sie sich dieses Gutachten aushändigen lassen. Wird Ihnen dieses jedoch nicht ausgehändigt, dann sollten Sie die Gebühren auch nicht bezahlen. Die Höhe dieser Gebühr liegt für gewöhnlich zwischen 0,1 und 0,5 Prozent des Schätzwertes beziehungsweise des Darlehensbetrages. Es gibt aber auch Kreditgeber, welche hierfür eine feste Pauschale berechnen.
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