Sondereigentum
Von Sondereigentum spricht man nach deutschem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bei einem dem vollständigen Eigentum an einer Wohnung (Eigentumswohnung) gleichgestellten Recht. Das Sondereigentum kann sich aber auch auf Räumlichkeiten beziehen, welche nicht dem Wohnzweck dienen, wie zum Beispiel eine Werkstatt, ein Lagerraum oder eine Arztpraxis.