immoScoutGrau
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z #

Produkte beginnend mit A

Altbau

Bestandsimmobilien werden je nach Alter als Altbauten eingestuft. Allerdings ist dies nicht einheitlich geregelt. So werden teilweise lediglich solche Gebäude als Altbau bezeichnet, die vor 1948 erbaut wurden, teilweise aber auch solche, die bereits mindestens 30 Jahre alt sind.

Altersversorgung

Ein Eigenheim ist die ideale Altersversorgung. Hierbei sollte allerdings darauf geachtet werden, dass die Finanzierung der Immobilie spätestens dann vollständig abgeschlossen ist, sobald der Bauherr seinen Ruhestand antritt. Ist dies nicht der Fall, müssten die Raten später von der Rente gezahlt werden. Nur eine vollständig bezahlte Immobilie stellt eine sichere Altersvorsorge dar, welche einen inflationssicheren Sachwert aufweist.

Anderkonto

Bei einem Anderkonto handelt es sich um ein Treuhandkonto, welches ein Notar zur Verwaltung fremder Gelder nutzt.

Annuität

Beträge, welche regelmäßig jährlich aufgewendet werden, um beispielsweise ein Darlehen oder eine Hypothek zu tilgen, nennt man Annuität. Hierbei handelt es sich um einen stets gleichbleibenden Betrag. Mit jeder Zahlung sinkt die Restforderung, wodurch automatisch auch der Zinsanteil sinkt. Gleichzeitig wird der Tilgungsanteil um den Wert angehoben, um den der Zinsanteil sinkt, sodass die zu zahlende Rate stets gleich bleibt, bis das Darlehen vollständig beglichen wurde.

Annuitätendarlehen

Bei einem Annuitätendarlehen handelt es sich um einen Kredit, welcher unter dem Begriff "Annuität" erklärt wurde. Ein Beispiel für einen solchen Kredit ist etwa die Vereinbarung "5 Prozent Zins bei 1 Prozent Tilgung + ersparte Zinsen".

Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung ist vom Inhalt betrachtet sehr eng mit der Auflassung verbunden. Sie ist so etwas wie eine Eigentumsvormerkung. Hierbei wird der Käufer einer Immobilie vorläufig als neuer Eigentümer im Grundbuch vorgemerkt. Dadurch wird verhindert, dass der Verkäufer weitere Änderungen im Grundbuch veranlassen kann, wie etwa die Eintragung neuer Belastungen oder einen weiteren Verkauf. Durch die Auflassungsvormerkung wird die eigentliche Auflassung und somit der Übergang des Eigentums angekündigt. Sobald der Notar die Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen hat, wird er den Käufer darüber informieren, dass der Kaufpreis gezahlt werden kann.

Auflassungvormerkung

Die Auflassungsvormerkung ist vom Inhalt betrachtet sehr eng mit der Auflassung verbunden. Sie ist so etwas wie eine Eigentumsvormerkung. Hierbei wird der Käufer einer Immobilie vorläufig als neuer Eigentümer im Grundbuch vorgemerkt. Dadurch wird verhindert, dass der Verkäufer weitere Änderungen im Grundbuch veranlassen kann, wie etwa die Eintragung neuer Belastungen oder einen weiteren Verkauf. Durch die Auflassungsvormerkung wird die eigentliche Auflassung und somit der Übergang des Eigentums angekündigt. Sobald der Notar die Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen hat, wird er den Käufer darüber informieren, dass der Kaufpreis gezahlt werden kann.

Aussenbeleuchtung

Sobald es beginnt dunkel zu werden, ist die Außenbeleuchtung einzuschalten. Sollten Dritte aufgrund einer fehlenden Außenbeleuchtung zu Schaden kommen, ist der Eigentümer einer Immobilie hierfür zur Haftung verpflichtet.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich, unter Kenntnisnahme unserer Datenschutzerklärung, mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Datenschutzerklärung OK