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Gewährleistung

Die Frist für Gewährleistungsansprüche bei Baumängeln, wie sie in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) geregelt ist, weicht erheblich von den Regelungen des BGB ab. Während in den VOB die Rede von zwei Jahren ist, spricht das BGB von fünf Jahren. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass idealerweise die BGB-Regelung im Kaufvertrag beurkundet wird.
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