Grundpfandrechte
Generell gibt es zwei Arten eines Grundpfandrechts:
1. Grundschuld
2. Hypothek
Während die Hypothek für die Rückzahlung eines bestimmten Darlehens gedacht und mit dessen Rückzahlung verbraucht ist, kann die Grundschuld hingegen immer wieder als Sicherheit für einen neuen Kredit im Grundbuch eingetragen werden. Wird der mittels Grundschuld beantragte Kredit nicht pflichtgerecht bedient, droht dem Immobilienbesitzer jedoch die Zwangsversteigerung.