Gemeinschaftseigentum
Eigentum, welches allen Wohnungseigentümern gehört, nennt man Gemeinschaftseigentum. Darunter fallen zum Beispiel das Grundstück sowie Teile eines Gebäudes und darin befindliche Anlagen, bei denen es sich nicht um sogenanntes Sondereigentum eines Wohnungseigentümers handelt.