Grundbuchlasten
Das Grundbuch besteht aus verschiedenen sogenannten Abteilungen. In Abteilung 2 befinden sich unter anderem die Grundbuchlasten. Unter einer Grundbuchlast versteht man Lasten jedweder Art, welche das entsprechende Grundstück betreffen. Die Grundbuchlasten sind in sieben verschiedene Abschnitte unterteilt, wie zum Beispiel das Dauerwohn- und Nutzungsrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht oder Reallast. Vor dem Erwerb einer Immobilie sollten Sie auf ein lastenfreies Grundbuch achten, da der Wert der Immobilie sonst zu Ihren Lasten gemindert werden kann.