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Grundschuldeintragungen

Als Käufer einer Immobilie sollte immer erst geprüft werden, ob eine Grundschuld besteht. Eine brieflose Grundschuld kann in der Regel jederzeit übernommen werden. Im Idealfall ist der Grundschuldeintrag sogar zu Gunsten des eigenen Kreditgebers, wodurch Käufer und Verkäufer Gebühren für eine Eintragung beziehungsweise eine Löschung durch einen Notar einsparen können.
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