immoScoutGrau
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z #

Immobilien-Glossar

Wohnfläche

Nicht alles, was bewohnt werden kann, ist auch als vollwertige Wohnfläche anzusehen. In der Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist genau geregelt, welche Flächen einer Immobilie als Wohnfläche gezählt werden darf und zu welchem Anteil. Als Wohnfläche zählen nicht nur beispielsweise das Wohn- oder Schlafzimmer, sondern unter anderem der Balkon oder ein Wintergarten. Um keine Wohnfläche handelt es sich hingegen bei zum Beispiel Keller, Waschkeller, Abstellraum oder Garage. Bei der Anrechnung der Grundfläche zur Wohnfläche gibt es aber ebenfalls Vorgaben, die strikt einzuhalten sind. So sind beispielsweise Räume mit einer lichten Höhe von mindestens 200 cm zu 100 Prozent, unter 200 und über 100 cm zu 50 Prozent und Schwimmbäder oder beheizte Wintergärten ebenfalls zu 50 Prozent anzurechnen.

Wohnungseigentum

Nach geltendem deutschem Recht gibt es eine spezielle Regelung für das Wohnungseigentum an einer einzelnen Wohnung. Bestimmt wird das Wohnungseigentum durch einen Eintrag im Grundbuch. Das Wohnungseigentum darf jedoch nicht mit dem Wohneigentum verwechselt werden.

Zahlung nach Baufortschritt

Zwischen Bauherr und Bauträger wird für gewöhnlich eine Vereinbarung getroffen, dass der Kaufpreis nicht sofort in einem Betrag gezahlt wird, sondern in mehreren Teilbeträgen. Gezahlt werden diese Teilbeträge je nach Erreichen zuvor bestimmter und vertraglich vereinbarter Fertigstellungsstufen. Eine solche Vereinbarung hat sowohl für den Bauherren als auch für den Bauträger gewisse Vorteile. Der erste Teilbetrag wird fällig, sobald das Grundstück erworben wurde. Grund für eine solche Regelung ist, dass Bauträger und Bauherr in der Regel über mehrere Monate, nicht selten sogar mehr als ein Jahr, miteinander zu tun haben und der Vertrag meist unterzeichnet wird, noch bevor mit den Bauarbeiten begonnen wurde.

Zinsbindung

Bei der vertraglichen Vereinbarung eines Kredites für den Kauf oder den Bau einer Immobilie wird für gewöhnlich eine lange Laufzeit von nicht selten mehr als 20 Jahren vereinbart. Hierfür werden, vor allem während einer Niedrigzinsphase, entsprechend lange Zeiträume von 10 bis 20 Jahren zur Zinsbindung vertraglich festgehalten.

Zwischenfinanzierung

Ein Kredit, der eine besonders kurze Laufzeit aufweist und zudem lediglich zur Überbrückung eines gewissen Zeitraums verwendet werden soll, wird allgemeinhin Zwischenfinanzierung genannt. Nicht selten kommt es bei einem Immobiliendarlehen in der Zeit zwischen der Zuteilungsreife und der Auszahlung des Darlehens zur Zwischenfinanzierung.
<<  1 2 3 4 5 [6
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich, unter Kenntnisnahme unserer Datenschutzerklärung, mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Datenschutzerklärung OK