Wohnungseigentum
Nach geltendem deutschem Recht gibt es eine spezielle Regelung für das Wohnungseigentum an einer einzelnen Wohnung. Bestimmt wird das Wohnungseigentum durch einen Eintrag im Grundbuch. Das Wohnungseigentum darf jedoch nicht mit dem Wohneigentum verwechselt werden.