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Wohnfläche

Nicht alles, was bewohnt werden kann, ist auch als vollwertige Wohnfläche anzusehen. In der Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist genau geregelt, welche Flächen einer Immobilie als Wohnfläche gezählt werden darf und zu welchem Anteil. Als Wohnfläche zählen nicht nur beispielsweise das Wohn- oder Schlafzimmer, sondern unter anderem der Balkon oder ein Wintergarten. Um keine Wohnfläche handelt es sich hingegen bei zum Beispiel Keller, Waschkeller, Abstellraum oder Garage. Bei der Anrechnung der Grundfläche zur Wohnfläche gibt es aber ebenfalls Vorgaben, die strikt einzuhalten sind. So sind beispielsweise Räume mit einer lichten Höhe von mindestens 200 cm zu 100 Prozent, unter 200 und über 100 cm zu 50 Prozent und Schwimmbäder oder beheizte Wintergärten ebenfalls zu 50 Prozent anzurechnen.
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