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Immobilien-Glossar

Altbau

Bestandsimmobilien werden je nach Alter als Altbauten eingestuft. Allerdings ist dies nicht einheitlich geregelt. So werden teilweise lediglich solche Gebäude als Altbau bezeichnet, die vor 1948 erbaut wurden, teilweise aber auch solche, die bereits mindestens 30 Jahre alt sind.

Altersversorgung

Ein Eigenheim ist die ideale Altersversorgung. Hierbei sollte allerdings darauf geachtet werden, dass die Finanzierung der Immobilie spätestens dann vollständig abgeschlossen ist, sobald der Bauherr seinen Ruhestand antritt. Ist dies nicht der Fall, müssten die Raten später von der Rente gezahlt werden. Nur eine vollständig bezahlte Immobilie stellt eine sichere Altersvorsorge dar, welche einen inflationssicheren Sachwert aufweist.

Anderkonto

Bei einem Anderkonto handelt es sich um ein Treuhandkonto, welches ein Notar zur Verwaltung fremder Gelder nutzt.

Annuität

Beträge, welche regelmäßig jährlich aufgewendet werden, um beispielsweise ein Darlehen oder eine Hypothek zu tilgen, nennt man Annuität. Hierbei handelt es sich um einen stets gleichbleibenden Betrag. Mit jeder Zahlung sinkt die Restforderung, wodurch automatisch auch der Zinsanteil sinkt. Gleichzeitig wird der Tilgungsanteil um den Wert angehoben, um den der Zinsanteil sinkt, sodass die zu zahlende Rate stets gleich bleibt, bis das Darlehen vollständig beglichen wurde.

Annuitätendarlehen

Bei einem Annuitätendarlehen handelt es sich um einen Kredit, welcher unter dem Begriff "Annuität" erklärt wurde. Ein Beispiel für einen solchen Kredit ist etwa die Vereinbarung "5 Prozent Zins bei 1 Prozent Tilgung + ersparte Zinsen".

Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung ist vom Inhalt betrachtet sehr eng mit der Auflassung verbunden. Sie ist so etwas wie eine Eigentumsvormerkung. Hierbei wird der Käufer einer Immobilie vorläufig als neuer Eigentümer im Grundbuch vorgemerkt. Dadurch wird verhindert, dass der Verkäufer weitere Änderungen im Grundbuch veranlassen kann, wie etwa die Eintragung neuer Belastungen oder einen weiteren Verkauf. Durch die Auflassungsvormerkung wird die eigentliche Auflassung und somit der Übergang des Eigentums angekündigt. Sobald der Notar die Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen hat, wird er den Käufer darüber informieren, dass der Kaufpreis gezahlt werden kann.

Auflassungvormerkung

Die Auflassungsvormerkung ist vom Inhalt betrachtet sehr eng mit der Auflassung verbunden. Sie ist so etwas wie eine Eigentumsvormerkung. Hierbei wird der Käufer einer Immobilie vorläufig als neuer Eigentümer im Grundbuch vorgemerkt. Dadurch wird verhindert, dass der Verkäufer weitere Änderungen im Grundbuch veranlassen kann, wie etwa die Eintragung neuer Belastungen oder einen weiteren Verkauf. Durch die Auflassungsvormerkung wird die eigentliche Auflassung und somit der Übergang des Eigentums angekündigt. Sobald der Notar die Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen hat, wird er den Käufer darüber informieren, dass der Kaufpreis gezahlt werden kann.

Aussenbeleuchtung

Sobald es beginnt dunkel zu werden, ist die Außenbeleuchtung einzuschalten. Sollten Dritte aufgrund einer fehlenden Außenbeleuchtung zu Schaden kommen, ist der Eigentümer einer Immobilie hierfür zur Haftung verpflichtet.

Baulastenverzeichnis

Im Baulastenverzeichnis, welches im Bauamt der jeweiligen Gemeinde hinterlegt ist, sind verschiedenste Baulasten eines Grundstücks notiert. Sobald eine Baulast im Baulastenverzeichnis vorgenommen wird, bedeutet dies für den Eigentümer des betreffenden Grundstücks eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Zwar handelt es sich bei der Baulast um eine freiwillige Begründung, jedoch ist es nicht möglich, dass diese vom Eigentümer des Grundstücks selbst wieder aufgehoben oder widerrufen werden kann. Dies ist einzig durch die zuständigen Baubehörde möglich. Um eine Baulast handelt es sich beispielsweise, wenn eine bestimmte Anzahl an Stellplätzen vorgewiesen werden muss. Sie ist auch erforderlich, wenn etwa ein Grundstück nur über ein weiteres Grundstück erschlossen werden kann.

Bebaubarkeit

Um auf einem Grundstück bauen zu können, ist generell immer eine Baugenehmigung erforderlich. Ist eine solche Genehmigung jedoch nicht vorgeschrieben oder nicht zwingend erforderlich, dann reicht es in der Regel bereits aus, wenn eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Behörde erteilt wurde, welche den Beginn des Bauvorhabens gemäß den Vorschriften erlaubt.

Bebauungsplan

In einem Bebauungsplan ist erkennbar, welche Anforderungen die Gemeinde an den Bauherren eines Grundstücks stellt. Darin wird beispielsweise geregelt, welche Form, Neigung oder Farbe das Dach haben darf. Auch Spielplätze und Stellflächen sind hier geregelt. Deshalb ist beim Kauf eines Grundstücks ein Blick in den Bebauungsplan zwingend erforderlich. Dieser kann in der Regel weder kopiert noch mitgenommen werden.

Belastung

Wer plant, ein Haus zu kaufen oder zu bauen, der sollte stets seine Finanzen fest im Blick haben. Die Belastung sollte maximal 40 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens betragen. Nicht regelmäßige Sondereinkommen, wie zum Beispiel Krankengeld oder Urlaubsgeld, sollten keinesfalls bei den Berechnungen berücksichtigt werden.

Beleihungsgrenze

Bei der Beleihungsgrenze handelt es sich um einen Wert, der auf Basis des Verkehrswertes einer Immobilie, von dem ein Sicherheitsabschlag des Kreditgebers abgezogen wird, errechnet wird. Hypothekenbanken vergeben häufig Kredite mit einer Beleihungsgrenze zwischen 60 und 80 Prozent, wohingegen die Grenze bei vielen Banken und Sparkassen bei 80 bis 90 Prozent liegen kann. Auch Bausparkassen veranschlagen häufig eine Beleihungsgrenze von 80 Prozent. Lebensversicherungen und zinsgünstige Kredite hingegen werden oftmals nur bis etwa 45 Prozent vergeben.

Beleihungswert

Mit dem Beleihungswert wird angegeben, wie hoch die Finanzierungsmittel des Kreditgebers für den Kauf oder Bau einer Immobilie ausfallen werden. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Bauwertes und des Bodenwertes. Die Differenz zwischen dem Beleihungswert und den Gesamtkosten muss durch Eigenkapital abgedeckt werden. Die Formel, nach welcher der Beleihungswert berechnet wird, ist je nach Kreditgeber verschieden.

Bereitstellungszinsen

Bereitstellungszinsen werden vom Kreditgeber immer dann berechnet, wenn es zwar zu einer Zusage für ein beantragtes Darlehen kam, die Auszahlung aber zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, zwischen Zusage und Abruf also ein größerer Zeitraum liegt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Teilkredit-Auszahlungen vereinbart wurden, die sich am Fortschritt der Baumaßnahmen orientieren. Ein Bereitstellungszins ist also eine Bankgebühr für den noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag. Viele Kreditgeber gewähren aber einen bereitstellungszinsfreien Zeitraum von bis zu zwölf Monaten.
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