Bereitstellungszinsen
Bereitstellungszinsen werden vom Kreditgeber immer dann berechnet, wenn es zwar zu einer Zusage für ein beantragtes Darlehen kam, die Auszahlung aber zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, zwischen Zusage und Abruf also ein größerer Zeitraum liegt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Teilkredit-Auszahlungen vereinbart wurden, die sich am Fortschritt der Baumaßnahmen orientieren. Ein Bereitstellungszins ist also eine Bankgebühr für den noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag. Viele Kreditgeber gewähren aber einen bereitstellungszinsfreien Zeitraum von bis zu zwölf Monaten.