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Immobilien-Glossar

Bürgschaftssicherung

Bei einer Bürgschaft handelt es sich um die Absicherung eines Kredites durch einen Dritten. Der Bürge verpflichtet sich mittels eines Vertrags mit dem Käufer zur Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditgeber, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Eine Bürgschaft dient dem Gläubiger gegenüber als Sicherheit für die Erfüllung der Verbindlichkeiten bis zum Zeitpunkt der vollständigen Fertigstellung der Baumaßnahmen und der ebenfalls vollständigen Rückzahlung an den Gläubiger. Sobald die Voraussetzungen gemäß §3 MABV eingetreten sind, ist die Bürgschaft wieder zurückzugeben.

Carport

Ein Carport ist eine kostengünstige Alternative zur Garage. Es besteht häufig aus einer überdachten Holzbalkenkonstruktion und kann bei Bedarf sogar bis zu drei Seitenwände haben.

Darlehen

Bei einem Darlehen sollte man stets darauf achten, dass nach Möglichkeit keine Überfinanzierung über den Kaufpreis hinaus stattfindet.

Disagio

Ein Disagio ist im Rahmen einer Finanzierung ein Abschlag des Nennwertes eines Darlehens. Liegt der Disagio beispielsweise bei zehn Prozent, dann werden bei einem Darlehen von 100.000 Euro nur 90.000 Euro ausbezahlt. Der Kreditnehmer muss allerdings dennoch die vollen 100.000 Euro zurückzahlen. Bei einer Immobilienfinanzierung ist von einem Disagio jedoch abzuraten.

Disagio, Damnum

Beim Disagio, auch Damnum genannt, handelt es sich um einen Differenzbetrag zwischen dem eigentlich beantragten Darlehen und der tatsächlich ausgezahlten Summe. Ein Disagio ist somit als so etwas wie ein vorausbezahlter Zins anzusehen.

Effektivzins

Der Effektivzins beschreibt den tatsächlichen Zinssatz, den ein Kreditnehmer für einen Kredit zahlen muss. Während allerdings bei einem Kreditangebot in den meisten Fällen nur der Soll- oder Nominalzins genannt wird, gibt der Effektivzins die tatsächlich anfallenden Kosten für einen Kredit an. Die Höhe des effektiven Jahreszins richtet sich unmittelbar nach dem Leitzins der europäischen Zentralbank, bei dem es sich wiederum um den Effektivzins der Banken handelt, zu dem sich Banken bei der EZB Geld leihen können.

Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage war einst eine wichtige Säule bei der Unterstützung Bau- und Kaufwilliger. Bei ihr handelte es sich um eine Förderung zur Schaffung selbst genutzten Wohneigentums, durch welche Paare und Familien ermuntert werden sollten, sich ein Eigenheim zuzulegen. Die Eigenheimzulage wurde jedoch durch die große Koalition per Gesetz zum 01.01.2006 abgeschafft, weshalb sie seitdem nicht mehr gewährt wird.

Eigenkapital

Das Eigenkapital ist die Basis einer jeden Immobilienfinanzierung. Dieses sollte idealerweise so hoch wie möglich sein, denn je mehr Eigenkapital vorhanden ist, desto geringer fällt der Betrag aus, der in Form eines Kredits aufgenommen werden muss. Für den unvorhergesehenen Ernstfall sollte allerdings stets eine Reserve in Höhe von drei bis sechs Nettomonatsgehältern zurückbehalten werden.

Erbbaurecht

Beim Erbbaurecht handelt es sich um ein sogenanntes "dingliches Recht", durch welches der Inhaber des Erbbaurechts berechtigt ist, ein Gebäude auf fremdem Grund zu erbauen. Das Erbbaurecht wird für gewöhnlich über eine Dauer von 99 Jahren bestellt und im Grundbuch eingetragen. Es kann sowohl vererbt als auch weiterverkauft werden, wobei dies, wie bei jedem anderen Grundstücksverkauf auch, durch einen Notar beurkundet werden muss. In diesem Fall wird zusätzlich zum eigentlichen Grundbuchblatt noch ein Erbbaugrundbuch angelegt.

Errichtung des Bauwerkes

Sollte das vertraglich vereinbarte Objekt noch nicht vollständig fertiggestellt worden sein, so ist es erforderlich, detaillierte Pläne sowie eine ebenso detaillierte Baubeschreibung in den Vertrag aufzunehmen. Dabei kann es sich auch um einen Verweis auf eine notarielle Urkunde handeln. Änderungen bei der Bauausführung durch den Bauträger dürfen nur dann erfolgen, wenn diese dem Käufer zugemutet werden können. In Bauträgerverträgen ist stets ein Termin für die Fertigstellung aufzunehmen. Hierbei gilt es jedoch zwischen der bezugsfertigen und der vollständigen Fertigstellung zu unterscheiden. Wird dieser Termin durch den Bauträger überschritten, so hat der Käufer per Gesetz einen Anspruch auf Schadenersatz. Eine solche Vertragsstrafe beziehungsweise Entschädigung kann auch vertraglich vereinbart werden.

Ertragswert

Beim Ertragswert handelt es sich um eine Bemessungsgrundlage, auf welche etwa Behörden oder Finanzämter sowie Kreditgeber zurückgreifen. Er wird dazu verwendet, um beispielsweise die Rentabilität einer Liegenschaft, oder aber die Schenkungs- und Erbschaftssteuer zu berechnen. Dem Ertragswert gegenüber steht der Sachwert.

Fertigstellung

Damit eine vollständige Fertigstellung erfüllt ist, ist es erforderlich, dass sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen erfüllt wurden. Dazu zählt auch die Beseitigung sämtlicher Mängel, welche festgestellt wurden.

Finanzierungsvollmacht

Für gewöhnlich vergehen, sobald der Kaufvertrag für eine Immobilie unterzeichnet wurde, einige Wochen. Während dieser Zeit arbeitet der Notar dennoch im Hintergrund weiter und besorgt beispielsweise die Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Der Kaufbetrag kann erst dann an den Verkäufer weitergeleitet werden, wenn die Grundschuld im Grundbuch steht. Damit der Notar dies durchführen kann, benötigt er jedoch vom Verkäufer eine Finanzierungsvollmacht, welche der Verkäufer dem Kreditgeber ausstellen muss.

Flurstück

Ein Flurstück ist die kleinste Buchungseinheit eines Grundstücks. Es wird insbesondere dann relevant, wenn es um den Verlauf einer Grundstücksgrenze geht. So besteht jedes Grundstück aus mindestens einem Flurstück, welches sowohl amtlich vermessen als auch geometrisch festgelegt wurde. Für jedes Flurstück gibt es eine eindeutige sogenannte Flurstücknummer.

Freistellungserklärung

Die Grundpfandrechte einer Immobilie sind in vielen Fällen deutlich höher als der eigentliche Kaufpreis. Um eine lastenfreie Übergabe der Immobilie an den Käufer zu gewährleisten, wird durch den Verkäufer beziehungsweise den Notar über die tatsächliche Höhe der Grundpfandrechte, welche im Grundbuch eingetragen sind, eine Freistellungserklärung angefordert.
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