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Bürgschaftssicherung

Bei einer Bürgschaft handelt es sich um die Absicherung eines Kredites durch einen Dritten. Der Bürge verpflichtet sich mittels eines Vertrags mit dem Käufer zur Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditgeber, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Eine Bürgschaft dient dem Gläubiger gegenüber als Sicherheit für die Erfüllung der Verbindlichkeiten bis zum Zeitpunkt der vollständigen Fertigstellung der Baumaßnahmen und der ebenfalls vollständigen Rückzahlung an den Gläubiger. Sobald die Voraussetzungen gemäß §3 MABV eingetreten sind, ist die Bürgschaft wieder zurückzugeben.
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