Sobald ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung erworben wird, ist dafür vom Käufer eine Grunderwerbsteuer zu zahlen. Zwar ist diese an das jeweilige Bundesland zu zahlen, allerdings kann der Betrag an die jeweilige Kommune weitergeleitet werden, in welcher sich das Grundstück befindet. Die Grunderwerbsteuer ist eine sogenannte Verkehrssteuer, die an einen Vorgang des Rechtsverkehrs gebunden ist. Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist je nach Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 4,5 und 6,5 Prozent.