Vorfälligkeitsentgelt
Wird ein Darlehen bereits vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit gekündigt, berechnen viele Kreditgeber ein sogenanntes Vorfälligkeitsentgelt. Hierbei handelt es sich um eine Entschädigungszahlung für die entgangenen Zinseinnahmen. Häufig ist deshalb auch von einer Vorfälligkeitsentschädigung die Rede.