Freistellungserklärung
Die Grundpfandrechte einer Immobilie sind in vielen Fällen deutlich höher als der eigentliche Kaufpreis. Um eine lastenfreie Übergabe der Immobilie an den Käufer zu gewährleisten, wird durch den Verkäufer beziehungsweise den Notar über die tatsächliche Höhe der Grundpfandrechte, welche im Grundbuch eingetragen sind, eine Freistellungserklärung angefordert.