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Finanzierungsvollmacht

Für gewöhnlich vergehen, sobald der Kaufvertrag für eine Immobilie unterzeichnet wurde, einige Wochen. Während dieser Zeit arbeitet der Notar dennoch im Hintergrund weiter und besorgt beispielsweise die Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Der Kaufbetrag kann erst dann an den Verkäufer weitergeleitet werden, wenn die Grundschuld im Grundbuch steht. Damit der Notar dies durchführen kann, benötigt er jedoch vom Verkäufer eine Finanzierungsvollmacht, welche der Verkäufer dem Kreditgeber ausstellen muss.
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