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Baulastenverzeichnis

Im Baulastenverzeichnis, welches im Bauamt der jeweiligen Gemeinde hinterlegt ist, sind verschiedenste Baulasten eines Grundstücks notiert. Sobald eine Baulast im Baulastenverzeichnis vorgenommen wird, bedeutet dies für den Eigentümer des betreffenden Grundstücks eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Zwar handelt es sich bei der Baulast um eine freiwillige Begründung, jedoch ist es nicht möglich, dass diese vom Eigentümer des Grundstücks selbst wieder aufgehoben oder widerrufen werden kann. Dies ist einzig durch die zuständigen Baubehörde möglich. Um eine Baulast handelt es sich beispielsweise, wenn eine bestimmte Anzahl an Stellplätzen vorgewiesen werden muss. Sie ist auch erforderlich, wenn etwa ein Grundstück nur über ein weiteres Grundstück erschlossen werden kann.
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